Er habe versucht, sich zu wehren und seine Hände vor seinen Oberkörper und sein Gesicht zu halten, um sich zu schützen. Er habe praktisch nichts gesehen, weil er die ganze Zeit versucht habe, sich zu schützen und abzuwehren (pag. 382 Z. 142 ff.). Vor der Vorinstanz fielen die Aussagen des Privatklägers insgesamt kürzer aus; so erklärte er auf Frage, was er von der späteren Auseinandersetzung im Bereich EE.______(Laden) / AA.________(Örtlichkeit) noch wisse, dass er in der Ambulanz gelegen sei. Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärte er, noch zu wissen, dass er vorher angegriffen worden sei (pag. 877 Z. 39 ff.).