344 Z. 44 ff.). Der Privatkläger erklärte sodann, er habe – nachdem er den Schaden für den beschädigten Prospekthalter bezahlt und beim DD.______(Örtlichkeit) aus dem Moonliner gelassen worden sei – die Leute wiedergesehen, welche ihm (im L.________(Club)) die Faust gegeben hatten (pag. 345 Z. 95 ff.). Sodann gab der Privatkläger über mehrere Einvernahmen konstant zu Protokoll, dass einer der Angreifer ihn gefragt habe, ob sie ein Eins gegen Eins machen würden, wozu er zunächst zugestimmt, aber auf Vorschlag, zur BB.________(Örtlichkeit) zu gehen, sodann verneint habe (pag. 345 Z. 99 ff., pag. 372 Z. 140 f., pag. 1392 Z. 1 ff.).