Der Privatkläger sei dann auch wieder zum AA.________(Örtlichkeit) gegangen, wobei er und die Gruppe zunächst normal miteinander gesprochen hätten. Dann habe sich einer der Täter dem Privatkläger seitlich von hinten genähert, was der Privatkläger bemerkt habe. Der Privatkläger habe die Person ein wenig beiseite gestossen, wobei das Ganze dann ziemlich schnell ausgeartet und mehrere Täter auf den Privatkläger gestürzt seien (pag. 265 Z. 47 ff.). Die Aussagen von O.________ unterstreichen die Aussagen von W.________ und X.________ betreffend die Aggressivität der Gruppe der Beschuldigten und den Beginn der Auseinandersetzung.