_ gab zu Protokoll, dass er in seinem Bus am Einkassieren gewesen sei, als eine Gruppe von ca. sechs bis sieben Leuten gekommen sei. Ein Täter habe eine braune Glasflasche zerschlagen und den zerbrochenen braunen Flaschenhals in seiner rechten Hand gehalten. Die Gruppierung sei um den Privatkläger gestanden, aber habe ihn nicht umkreist, wobei derjenige mit der Glasflasche und eine weitere Person dem Privatkläger am nächsten gestanden seien. Sie hätten miteinander diskutiert (pag. 251 Z. 21-29). Die restlichen Personen seien ca. zwei Meter von den dreien weg gestanden (pag. 252 Z. 39 f.). In der Diskussion seien die beiden Täter ein wenig aggressiv gegenüber dem Schwarzen gewesen (pag.