Die Vorinstanz wies zutreffend darauf hin, dass vorliegend ein dynamisches Geschehen zur Beurteilung steht, welches angesichts der beschränkten menschlichen Aufnahme-, Speicherungs- und Wiedergabefähigkeit nicht in jeder Beziehung exakt nachträglich rekonstruiert werden kann. Dies ist indes, wie die Vorinstanz richtig ausführte, auch nicht erforderlich;