Es wird darauf verzichtet, diese Aussagen an dieser Stelle zusammenzufassen. Vielmehr wird im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung und sofern von Relevanz direkt darauf eingegangen. 10.3 Würdigung der Kammer 10.3.1 Beginn der Auseinandersetzung unter dem AA.________(Örtlichkeit) Die Vorinstanz wies zutreffend darauf hin, dass vorliegend ein dynamisches Geschehen zur Beurteilung steht, welches angesichts der beschränkten menschlichen Aufnahme-, Speicherungs- und Wiedergabefähigkeit nicht in jeder Beziehung exakt nachträglich rekonstruiert werden kann.