Den Aussagen und dem Einsatzrapport der Auskunftsperson M.________ ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte 2 ca. um 02:00 Uhr um Hilfe gebeten habe, da er eine Verletzung an der rechten Hand aufwies. Diese sei in der Folge durch das Personal des L.________(Club) verarztet worden (pag. 286 Z. 39 ff.). Auch anlässlich der Befragung bei der Staatsanwaltschaft und anlässlich Hauptverhandlung vor der Vorinstanz blieb der Beschuldigte 2 dabei, nicht zu wissen, ob die Verletzung von der Schlägerei mit den unbekannten Personen vor dem L.________(Club) oder der Auseinandersetzung unter dem AA.________(Örtlichkeit) stammt (pag. 91 Z. 108 f., pag.