287 Z. 109 f.). Sodann sei es der Beschuldigte 1 gewesen, welcher den Privatkläger wieder habe schlagen wollen – er sei hinter dem Beschuldigten 1 zum Bahnhof gerannt und habe gewollt, dass dieser sich wieder beruhigt (pag. 436 Z. 167 f.). Beim Bahnhof sei dann der Privatkläger zuerst auf sie zugekommen (pag. 437 Z. 185). Betreffend seine Verletzung an der rechten Hand erklärte der Beschuldigte 2, sich nicht daran erinnern zu können, woher diese stamme (pag. 437 Z. 200 f. und Z. 212 f.). Den Aussagen und dem Einsatzrapport der Auskunftsperson M.