Auch wenn nicht abschliessend geklärt werden kann, wozu das Foto diente, ist nach Auffassung des Gerichts klar, dass dieses Verhalten nicht zur Rolle eines Schlichters, der einfach nur nach Hause wollte, passt. Schliesslich ist auch die Aussage, wonach er grosse Angst gehabt habe, dass jemand ihn schlage, fragwürdig, zumal der Beschuldigte 2 einerseits im L.________(Club) nach dem Scharmützel zwischen dem Privatkläger 1 und dem Beschuldigten 1 und andererseits vor den Moonlinerbussen die Auseinandersetzung mit dem Privatkläger 1 gesucht hat.