_ sagte aber klar aus, es sei der Beschuldigte 2 gewesen, welcher Streit mit dem Privatkläger 1 gesucht habe vor den Bussen und der Beschuldigte 2 hatte selber eingestanden, vor den Bussen vom Privatkläger 1 ein Foto gemacht zu haben. Auch wenn nicht abschliessend geklärt werden kann, wozu das Foto diente, ist nach Auffassung des Gerichts klar, dass dieses Verhalten nicht zur Rolle eines Schlichters, der einfach nur nach Hause wollte, passt.