Auch bei der Aussage, wonach der Beschuldigte 1 an der Busstation auf den Privatkläger 1 habe losgehen wollen und er (der Beschuldigte 2) ihn beruhigt habe, dreht der Beschuldigte die Rollenverteilung um, indem er – diesmal – den Beschuldigten 1 als Angreifer und sich selber als Schlichter darstellt. M.________ sagte aber klar aus, es sei der Beschuldigte 2 gewesen, welcher Streit mit dem Privatkläger 1 gesucht habe vor den Bussen und der Beschuldigte 2 hatte selber eingestanden, vor den Bussen vom Privatkläger 1 ein Foto gemacht zu haben.