Ebenfalls beweisen der Einsatzrapport und die Aussagen von M.________, dass die Verletzung an der Hand des Beschuldigten 2 bereits vor der ersten Auseinandersetzung mit dem Privatkläger 1 aufgrund eines gänzlich anderen Konflikts entstanden ist. Auch die Behauptung des Beschuldigten 2, sie seien zu zweit zum EE.______(Laden) gerannt bzw. er sei al-