24 das eigene aggressive Verhalten seiner Gruppe gemäss den Schilderungen von M.________, namentlich beim Einstieg in den Moonliner, gänzlich verschwieg (pag. 460 Z. 121 ff., pag. 470 Z. 126, pag. 90 Z. 71 ff.). Bereits in Phase 1 fällt folglich auf, dass der Beschuldigte 1 die Verhaltensweisen der einzelnen Beteiligten anders darstellt als die Auskunftspersonen, er sein eigenes sowie das Verhalten des Beschuldigten 2 beschönigt und sie quasi als Opfer des aggressiven Verhaltens des Privatklägers darstellt.