23 Privatkläger 1 beim Bus wieder auf und versuchten, zu diesem in den Bus zu steigen. Die Aussagen des Beschuldigten 1 enthalten auch weitere offensichtliche Lügen, beispielsweise, dass er selber im L.________(Club) nichts von den Schlägen gegen den Privatkläger 1 mitbekommen haben will, kann schlicht nicht sein, schliesslich hatte er selber gemäss den Aussagen von M.________ versucht, den Beschuldigten 2 davon abzuhalten. Ebenfalls nicht der Wahrheit entsprechen kann, dass der Beschuldigte 1 nur mit dem Beschuldigten 2 unterwegs gewesen sei, schliesslich fiel J._____