Andererseits sind die diesbezüglichen Aussagen des Beschuldigten 1 in sich sehr widersprüchlich. Zuerst gab er an, in Ohnmacht gefallen und erst im Raum der Security wieder zu sich gekommen zu sein, dann will er nur zu Boden gefallen sein und es sei ihm schwindlig gewesen, jedoch will er noch Stimmen mitbekommen haben und schliesslich gab er an, nur umgefallen zu sein. Der Beschuldigte 1 selber beschrieb das Verhalten des Beschuldigten 2 nach dem Schwedenkuss (habe den Typen angreifen wollen), was er aber nicht hätte beobachten können, wenn er aufgrund des Schwedenkusses in Ohnmacht gefallen wäre.