22 rein und wieder raus (pag. 416 f. Z. 71 ff.). Die beiden Beschuldigten seien dann vor ihm zum Bahnhof gelaufen, er selber sei fast bis zum Schluss im Club geblieben und später, als er hörte, dass es Probleme gab, mit einem Freund hinterher (pag. 417 Z. 79 ff.). Für die Ermittlung des Sachverhalts in Phase 1 taugen die Aussagen J.________ kaum. Betreffend seine Rolle hielt indes die Auskunftsperson M.________ auch fest, dass er immer dabei gewesen sei, aber stets eine gewisse Distanz zum Ganzen gehabt habe. Er habe nichts gemacht (pag.