398 Z. 73 f.). Anlässlich seiner Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft erklärte er auf Frage, ob es zwischen ihm, den beiden Beschuldigten und dem Privatkläger zu einer Auseinandersetzung im L.________(Club) gekommen sei, dass sie (die beiden Beschuldigten) es gewesen seien, er nicht. Er sei draussen gewesen; sie hätten mit dem Opfer angefangen zu streiten. Er habe gesehen, wie die Securitas die beiden aus dem Club genommen habe und sie ein Hausverbot erhalten hätten. Er selber sei aber