Indes erklärte er, dass es insgesamt eine Gruppe von ca. acht Personen gewesen sei, wobei zwei zu ihm gekommen seien und gesagt hätten, wenn er ein Problem habe, solle er zu ihm kommen, sie hätten ein Messer. Der andere habe dabei auf seinen Schuh gezeigt. Gesehen habe er das Messer aber nicht (pag. 314 Z. 39 ff.). Anhand der Fotodokumentation konnte T.________ den Beschuldigten 2 als diejenige Person identifizieren, die ihm gegenüber die Äusserung betreffend das Messer gemacht habe (pag. 314 Z. 58, pag. 316). Somit können die Aussagen von T._____