Er sagte weiter, er sei hingegangen und habe den Beschuldigten 2 zur Seite genommen. Dieser sei aggressiv gewesen – er sei auch auf das Sicherheitspersonal los, habe dieses beschimpft und auch über sie hinweg versucht, den Privatkläger noch zu schlagen (pag. 287 Z. 76–90). Im Moment, als er den Beschuldigten 2 gepackt habe, sei dessen Kollege zu Boden gefallen. Dieser habe ihm persönlich gesagt, dass er Druck im Kopf habe und er in Ohnmacht falle, wenn er sich aufrege oder Stress habe (pag. 288 Z. 128 f.). Von einer Kopfnuss habe er nichts gesehen (pag. 189 Z. 177).