Sodann zeigt sich, dass die Beschuldigten denn auch umgehend die Verfolgung des Privatklägers zu Fuss aufnahmen. Vor diesem Hintergrund ist auf die Auseinandersetzung zwischen dem Privatkläger und den Beschuldigten im L.________(Club) einzugehen. M.________ erklärte anlässlich seiner delegierten Einvernahme, er habe einen Alarm empfangen, da im L.________(Club) eine Schlägerei im Gange gewesen sei. Er sagte weiter, er sei hingegangen und habe den Beschuldigten 2 zur Seite genommen.