Daraufhin hätten die drei Jungs ausgerufen «wir treffen uns am Bahnhof» und seien losgesprungen. M.________ konnte in der Folge den Jugendlichen ohne Zweifel als den Beschuldigten 2 identifizieren (pag. 288 Z. 157 ff.). Es sticht hervor, dass M.________ sich noch an den konkreten Ausruf betreffend das Wiedersehen am Bahnhof erinnern konnte, welcher aus Sicht der Kammer signalisiert, dass von den Beschuldigten eine gewisse Aggression ausging und der Vorfall für sie noch nicht abgeschlossen war. Sodann zeigt sich, dass die Beschuldigten denn auch umgehend die Verfolgung des Privatklägers zu Fuss aufnahmen.