II.9.2.1 hiernach), Aufschlüsse über das Aussageverhalten sämtlicher Beteiligter. Betreffend Phase 2 (Auseinandersetzung unter dem AA.________(Örtlichkeit)) ist unbestritten, dass die Beschuldigten und der Privatkläger im Anschluss an den Aufenthalt im L.________(Club) beim Bahnhof Bern, unter dem AA.________(Örtlichkeit), wieder aufeinandertrafen und es abermals zu einer Auseinandersetzung kam, wobei sowohl eine Glasflasche als auch ein Messer eingesetzt wurden.