16 ter dem AA.________(Örtlichkeit) («Phase 2») von Relevanz – nochmals zu überprüfen. So lässt das Verhalten der Beteiligten in der Phase 1 zwar keine direkten Rückschlüsse auf den tatsächlichen Ablauf der Auseinandersetzung in der Phase 2 zu, die Vorgeschichte ist indes von Bedeutung mit Blick auf deren Ursprung und die Motivation der Beteiligten. Sodann wurde von beiden amtlichen Verteidigern vorgebracht, dass in der Tendenz über belastende Erkenntnisse betreffend das Verhalten des Privatklägers in Phase 1 hinweggesehen worden sei.