8. Bestrittener / unbestrittener Sachverhalt Unstrittig und gestützt auf die Akten ist erstellt, dass die Parteien bereits am Abend des 4. Mai 2019 im L.________(Club) in Bern («Phase 1») aufeinandertrafen, wobei es zwischen den beiden Beschuldigten und dem Privatkläger zu einer ersten Auseinandersetzung kam. Die vorinstanzlich noch strittige Frage, ob der Privatkläger dem Beschuldigten 1 einen Schwedenkuss verpasst habe, konnte der Privatkläger vor der oberen Instanz zumindest nicht mehr ausschliessen. Die beiden Beschuldigten äusserten sich anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung nicht mehr zur Sache.