Während A.________ auf das Opfer einstach, schlugen C.________ und J.________ mit den Fäusten auf E.________ ein im Wissen darum, dass ihr Kollege A.________ parallel dazu mit einem Messer auf das Opfer einstach und im Wissen darum, dass ungezielte Messerstiche beim Opfer zu schweren Verletzungen, insbesondere zu lebensbedrohlichen inneren Organverletzungen führen können. Damit nahmen C.________ und J.________ mindestens in Kauf, dass A.________ das Opfer schwer verletzen könnte und unterstützten ihn dadurch durch ihre Tatbeiträge.