Rechtsanwalt F.________ stellte und begründete für den Privatkläger oberinstanzlich folgende Anträge (pag. 1423): 1. Es sei das vorinstanzliche Urteil betreffend die Punkte, welche den Privatkläger E.________ betreffen und zu welchen er sich äussern könne, vollumfänglich zu bestätigen. 2. Es seien die oberinstanzlichen Verfahrenskosten den beiden Beschuldigten aufzuerlegen. 3. Die beiden Beschuldigten seien in Solidarhaft zu verurteilen, die Anwaltskosten des Privatklägers für das oberinstanzliche Verfahren zu ersetzen unter Vorbehalt der gewährten unentgeltlichen Rechtspflege.