schuldig zu erklären der qualifiziert einfachen Körperverletzung (Notwehrexzess), begangen am 05.05.2019 in Bern, z.N. von E.________; und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen 11 zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 30 Tagen und unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs mit einer Probezeit von 3 Jahren; 2. zur Bezahlung einer Busse von CHF 300.00 und