3. Es seien die erforderlichen Zustimmungen zur Löschung der erkennungsdienstlichen Daten (inkl. DNA) vorzeitig zu erteilen. Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete für den Beschuldigten 1 oberinstanzlich folgende Anträge (pag. 1431 f.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 6. Oktober 2021, soweit von den Parteien nicht angefochten, in Rechtskraft erwachsen ist (vgl. A. I. Ziff. 2 bis 5 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). II. A.________ sei