Der A.________ mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 4. März 2019 für eine Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug sei zu widerrufen. Die Strafe sei zu vollziehen. B. C.________: C.________ sei schuldig zu erklären der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 5. Mai 2019 in Bern, gemeinsam mit A.________ und J.________ z.N. von E.________; und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen: