3. der A.________ mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 16. März 2018 für eine Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen und die Probezeit um 1 Jahr verlängert wurde. II. A.________ sei schuldig zu erklären der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 5. Mai 2019 in Bern, gemeinsam mit C.________ und J.________ z.N. von E.________; und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen: