1.2 der Widerhandlung gegen das Eisenbahngesetz, begangen am 7. September 2019 in Bern durch Überschreitung der Geleise; 1.3 der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, begangen am 3. November 2019 in Bern durch Rauchen in einem Gebäude des öffentlichen Verkehrs; 1.4 der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen bzw. festgestellt am 30. März 2020 in Bern durch Konsum von Marihuana und Ecstasy; 2. A.________ verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 3 Tage;