I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 6. Oktober 2021 in Rechtskraft erwachsen ist, soweit 1. A.________ schuldig erklärt wurde 1.1 der Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz, mehrfach begangen durch Fahren ohne gültigen Fahrausweis; 1.1.1 am 27. April 2019 auf der Strecke Bern-Europaplatz – Bern-Hauptbahnhof z.N. der BLS AG 1.1.2 am 11. Juni 2019 auf der Strecke Bern – Unterzollikofen z.N. der RBS;