GmbH und dem Beschuldigten 1 vom 1. Januar 2023 (pag. 1347 f.), der Handelsregisterauszug der AI.________ GmbH vom 26. Mai 2023 (pag. 1349), das Schreiben der Lebenspartnerin des Beschuldigten 1 vom 25. Mai 2023 (pag. 1351), ein Foto des Beschuldigten 1 in Militäruniform (pag. 1352), ein Foto des verwundeten Gesichts des Beschuldigten 1 (pag. 1353), eine Kopie des Aufenthaltstitels des Beschuldigten 1 (pag. 1354) sowie der Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe vom 19. Oktober 2022 zur Lage der Kurdinnen und Kurden in Afrin (pag.