__ namens und im Auftrag des Straf- und Zivilklägers E.________ (nachfolgend Privatkläger [im Motiv der Vorinstanz «Privatkläger 1») innert gesetzter Frist mit, es werde weder Anschlussberufung erklärt noch ein Nichteintreten auf die Berufung beantragt (pag. 1081). Am 7. März 2022 erklärte Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten 1 form- und fristgerecht die Anschlussberufung (pag. 1083 ff.). Er beschränkte diese auf den Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung z. N. des Privatklägers (A/I/Ziff. 1 des Urteilsdispositivs), die Bemessung der