1066 ff.). Sie beschränkte die Berufung auf den Sanktionenpunkt betreffend beide Beschuldigte sowie das Widerrufsverfahren betreffend den Beschuldigten 1. Fürsprecher D.________ erklärte am 28. Januar 2022 namens und im Auftrag des Beschuldigten 2 form- und fristgerecht die vollumfängliche Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil (pag. 1069 f.). Mit Eingabe vom 7. März 2022 teilte Rechtsanwalt F.________ namens und im Auftrag des Straf- und Zivilklägers E.______