2. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils von A.________ (PCN-Nr. .________) durch das zuständige Bundesamt wird nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 1 lit. e DNA-ProfilG). 6 3. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils von C.________ (PCN-Nr. AP.________) durch das zuständige Bundesamt wird nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 1 lit. e DNA-ProfilG).