Der Kanton Bern kann von A.________ und/oder C.________ (solidarische Haftung) die Erstattung der amtlichen Entschädigung für die unentgeltliche Rechtsvertretung von E.________ verlangen, wenn derjenige sich in günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befindet (Art. 138 Abs. 2 i.V.m. Art. 426 Abs. 4 und Art. 418 Abs. 2 StPO).