Die Polizeihaft von einem Tag wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Auf die Anordnung einer Landesverweisung wird verzichtet. 3. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 12'163.75 und Auslagen von CHF 2'227.35, insgesamt bestimmt auch CHF 14'391.10 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). […] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 500.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 13'891.10 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung).