1. Zur Bezahlung von CHF 3'500.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 05.05.2019 an den Privatkläger E.________, unter solidarischer Haftbarkeit mit C.________. 2. Zur Bezahlung von CHF 220.00 Schadenersatz an die Privatklägerin G.________. 3. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. B. C.________ I. C.________ wird schuldig erklärt: der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 05.05.2019 in Bern gemeinsam mit A.________ und J.________ z.N. von E.________; und in Anwendung der Art. 22 Abs. 1, 40, 42 Abs. 1, 44, 47, 51, 66a Abs. 2, 122 StGB; Art. 426 Abs. 1 StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten.