4. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 12'963.75 und Auslagen von CHF 2'227.35, insgesamt bestimmt auf CHF 15'191.10 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). […] II. 1. Der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 16.03.2018 für eine Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu je CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 2. Die Probezeit wird um 1 Jahr verlängert.