Der Beschuldigte ist sodann vorbestraft (pag. 151 f.). Aufgrund dieser Umstände rechtfertigt sich eine Erhöhung der Strafe um CHF 30.00. 17.4 Fazit Strafzumessung Damit erachtet die Kammer eine Übertretungsbusse von insgesamt CHF 200.00 als angemessen, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf zwei Tage festgesetzt wird. 17 VI. Kosten und Entschädigungen