11 19. Juni 2020, Stand 8. Februar 2021 (Maskenpflicht in Zugangsbereichen des öffentlichen Verkehrs). Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr war bis am 31. März 2022 in der Covid- 19-Verordnung besondere Lage vorgesehen. Die Maskenpflicht in Zugangsbereichen des öffentlichen Verkehrs wurde hingegen bereits mit Beschluss vom 23. Juni 2021 aufgehoben. Die letzte Fassung der Covid-19-Verordnung besondere Lage (Inkrafttreten 17. Februar 2022) war befristet und lief per 31. März 2022 aus bzw. wurde nicht verlängert.