Ein Panorama der Rechtsfragen zur Corona-Krise, § 26 N 65 f.). Zu prüfen ist die lex mitior bei Zeitgesetzen allenfalls, wenn das Gesetz im Zeitpunkt der Verurteilung nicht ersatzlos aufgehoben, sondern durch ein milderes Gesetz abgelöst wurde (vgl. TRECHSEL/VEST, in: Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, 3. Aufl. 2018, N 9 zu Art. 2 StGB). Die Pflicht, in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Zugangsbereichen des öffentlichen Verkehrs eine Maske zu tragen, stützte sich in den hier massgebenden Tatzeitpunkten (6. und 25. Februar 2021) auf die Art. 3a Abs. 1 Covid-19-Verordnung