10.2 Beweismittel Der Kammer liegen zur Beurteilung des angeklagten Sachverhalts die Strafanzeige vom 20. März 2021 (pag. 13 f.) sowie die Aussagen des Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung (pag. 156 ff.) vor. 10.3 Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet nicht, dass er am 25. Februar 2021 im Zugangsbereich des öffentlichen Verkehrs (Bahnhof Thun) keine Gesichtsmaske trug und auch kein