9.4 Beweismittel Der Kammer liegen zur Beurteilung des angeklagten Sachverhalts die Strafanzeige vom 22. Februar 2021 inkl. Meldeformular (pag. 1 ff.) sowie die Aussagen des Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung (pag. 156 ff.) vor. Auf eine Wiedergabe wird an dieser Stelle verzichtet und die vorliegenden Beweismittel werden, soweit erforderlich, direkt im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung aufgegriffen. 9.5 Konkrete Beweiswürdigung und erstellter Sachverhalt Der Sachverhalt ist – wie bereits erwähnt – im Wesentlichen unbestritten.