4 vorgeworfen wird, kann auch eine allenfalls fehlerhafte und unpräzise Anklage nicht dazu führen, dass es zu keinem Schuldspruch kommen darf (vgl. etwa Urteile des Bundesgerichts [BGer] 6B_941/2018 vom 6. März 2019 E. 1.2.1, 6B_620/2018 vom 9. Oktober 2018 E. 2.1). 6.4 Erwägungen der Kammer Vorab ist auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz zu verweisen (S. 6 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 112). Die Kammer schliesst sich diesen Ausführungen vollumfänglich an.