4. Oberinstanzliche Anträge des Beschuldigten Der Beschuldigte stellte im Rahmen seiner Berufungserklärung in der Sache den Antrag, er sei freizusprechen (pag. 134 f.; zum Antrag auf Kassation: vgl. Beschluss vom 16. Mai 2022 [pag. 143 ff.]). Anlässlich der Berufungsverhandlung machte er eine Verletzung des Anklagegrundsatzes geltend und beantragte sinngemäss wiederum Freisprüche (pag. 158, Z. 37 ff. und pag. 164.).