2 2. Berufung/Anträge des Beschuldigten Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte am 26. Oktober 2021 fristgerecht die Berufung an (pag. 61). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 17. März 2022 (pag. 107 ff.) und wurde den Parteien gleichentags mit Verfügung zugestellt (pag. 127 f.). Mit Eingabe vom 17. Oktober 2021 (eingelangt am 6. April 2022) erklärte der Beschuldigte form- und fristgerecht die Berufung, wobei das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich angefochten wurde (pag.