Mit Schreiben vom 26. Oktober 2021 stellte der Beschuldigte ein Gesuch um Neubeurteilung und meldete gleichzeitig Berufung an. Die Vorinstanz sistierte daraufhin am 1. November 2021 das Berufungsverfahren (pag. 63 f.). Mit Verfügung vom 15. November 2021 wies die Vorinstanz das Gesuch um Neubeurteilung ab (pag. 70 ff.). Eine vom Beschuldigten dagegen erhobene Beschwerde wurde von der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern mit Beschluss vom 28. Februar 2022 abgewiesen;