Ausgehend vom ersten angezeigten Delikt ergibt sich eine Einsatzstrafe von CHF 100.00 (erste Anzeige, eine Fahrt). Für die drei Fahrten gemäss Anzeige vom 19. Februar 2021 beträgt die Busse mindestens CHF 200.00 je Fahrt, total ausmachend CHF 600.00, die praxisgemäss mit zwei Dritteln, somit ausmachend CHF 400.00, zu asperieren sind (weitere Anzeige innert zwei Jahren, mehrere Fahrten). Gleiches ergibt sich für die drei Fahrten gemäss Anzeige vom 16. August 2021, weshalb betreffend die Widerhandlungengen gegen das Personenbeförderungsgesetz ein Zwischenergebnis von CHF 900.00 resultiert.